AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung und Umfang unserer Geschäftsbedingunge
1.1. Allen Angeboten, Aufträgen und Lieferungen liegen unsere nachstehenden AGB zugrunde. Die AGB werden durch Auftragserteilung, unterlassenen Widerspruch auf unsere Auftragsbestätigung oder durch Entgegennahme unserer Leistungen anerkannt. Die AGB gelten insbesondere für die gesamte zukünftige Geschäftsverbindung mit dem Besteller bis zu einem ausdrücklichen Widerruf.
1.2. Von unseren AGB abweichende Geschäftsbedingungen sowie unseren AGB widersprechende Klauseln oder Vereinbarungen sind uns gegenüber nur wirksam, wenn wir sie schriftlich ausdrücklich anerkannt haben.
1.3. Bei Abweichungen unserer Auftragsbestätigung gegenüber dem Angebot oder der Bestellung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend, wenn ihr nicht binnen 10 Tagen nach Absenden der Auftragsbestätigung widersprochen wurde.
2. Umfang der Lieferung2.1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Der Umfang unserer Verpflichtungen ergibt sich aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Unterlagen, wie Prospekte, Kataloge, Zeichnungen, Abbildungen, Beschreibungen und technische Daten sowie Muster, Gewichts- und Maßangaben, sind unverbindlich, es sei denn, wir haben diese in der Auftragsbestätigung oder anderweitig schriftlich als verbindlich anerkannt.
2.2. Nachträgliche Änderungswünsche des Bestellers gegenüber der Auftragsbestätigung werden nur dann Vertragsinhalt, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Änderungen an dem Vertragsgegenstand können von uns vorgenommen werden, sofern eine technische Minderung hierdurch nicht eintritt.
2.3. Das Eigentums- und Urheberrecht an Angeboten, Plänen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns vor, diese Rechte stehen uns auch dann zu, wenn vom Besteller Änderungen in diesen Unterlagen vorgenommen wurden. Die Unterlagen dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht oder vervielfältig werden. Wird ein Auftrag nicht erteilt, so sind diese Unterlagen uns auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
3. Lieferung3.1. Die Gefahr geht mit der Absendung der Anzeige unserer Lieferbereitschaft auf den Besteller über. Die Verladung und der Versand erfolgen, auch wenn dies durch unsere eigenen Leute geschieht, auf die Gefahr des Bestellers. Versicherungen gegen Bruch-, Transport-, Wasser- und Feuerschäden sowie andere versicherbare Risiken erfolgen nur auf schriftliche Anordnung und auf Kosten des Bestellers. Die Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet, eine Rücknahme ist ausgeschlossen.
3.2. Voraussetzung für eine fristgerechte Lieferung ist die rechtzeitige Klärung aller technischen und finanziellen Fragen, der rechtzeitige Eingang aller vom Besteller zu liefernden Unterlagen und die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen.
3.3. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten, so ist der Besteller berechtigt, uns eine Nachlieferfrist von 2 Monaten zu setzen. Wird die Lieferfrist bis zum Ablauf der Nachlieferfrist nicht erfüllt, so hat der Besteller das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich unverzüglich nach Ablauf der gesetzten Frist erklärt werden. Schadensersatzansprüche, gleichgültig auf welchem Rechtsgrund sie beruhen mögen, insbesondere solche wegen verspäteter Lieferung oder wegen Nichtlieferung sind in jeden Fall ausgeschlossen. Ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag besteht nicht, wenn wir die Nachlieferfrist ohne unser Verschulden nicht einhalten können. Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist von uns nicht zu vertreten, so werden wir für die Dauer der nicht von uns zu vertretenden Lieferunfähigkeit von unserer Lieferpflicht befreit. Dauert eine solche von uns nicht zu vertretende Lieferunfähigkeit länger als 3 Monate, so haben beide Vertragspartner das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. In allen diesen Fällen werden ebenfalls Schadensersatzansprüche, gleichgültig auf welchem Rechtsgrund sie beruhen mögen, ausgeschlossen.
3.4. Wird die Lieferung trotz Anzeige der Lieferbereitschaft nicht abgerufen, so sind wir berechtigt, auf Kosten und Gefahr des Bestellers, die Ware nach eigenem Ermessen aufzubewahren oder für den Besteller auf dessen Kosten in Verwahrung zu geben. Nimmt der Besteller eine ihm angebotene oder angelieferte Ware oder Leistung nicht ab, so können wir dem Besteller eine Nachfrist zur Abnahme von 4 Wochen setzen. Nach Ablauf der Frist sind wir berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen. Dieser Schadensersatzanspruch beläuft sich unbeschadet unserer Möglichkeit, einen höheren, nachzuweisenden Schaden geltend zu machen, pauschal auf 15 % des vereinbarten Preises. Dem Besteller ist es unbenommen, einen uns tatsächlich entstandenen geringeren Schaden nachzuweisen. In diesem Fall reduziert sich der pauschaliert vereinbarte Schadensersatzanspruch auf die Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens.
4. Zahlungsbedingungen4.1. Die Preisstellung erfolgt in EUR. Alle nach dem Datum der Auftragsbestätigung eintretenden Veränderungen des Wechselkurses einer fremden Währung im Vergleich zum EUR treffen den Besteller.
4.2. Die Preise gelten unfrei ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Verpackung, Fracht und Zoll. Die Zahlungen sind an uns ohne jeden Abzug - also ohne Skonto oder sonstige Nachlässe - frei Zahlstelle zu leisten, und zwar ein Drittel des Rechnungsbetrages bei Eingang unserer Auftragsbestätigung, ein Drittel bei Meldung der Versandbereitschaft und der Rest innerhalb von 30 Tagen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Im Einzelfall behalten wir uns Lieferung gegen Nachnahme vor.
4.3. Schecks, Wechsel und Zahlungsanweisungen werden nur zahlungshalber, nicht an Erfüllungsstatt von uns entgegengenommen. Prolongation und Weitergebung gelten ebenfalls nicht als Erfüllung. Etwaige Diskont- und Einziehungsspesen sowie sonstige Nebenkosten hat der Zahlungspflichtige zu tragen. Wir sind berechtigt, Akzepte und eigene Wechsel des Bestellers mit einem den Gerichtsstand bestimmenden Zusatz zu versehen.
4.4. Wir können abweichend von diesen Bestimmungen bzw. abweichend von der Auftragsbestätigung Vorauszahlung oder Sicherstellung (Hinterlegung von Geld- oder Wertpapieren bei der gerichtlichen Hinterlegungsstelle; Stellung einer Bürgschaft eines als Zoll- oder Steuerbürgen zugelassenen Bankinstituts) verlangen, wenn uns nach einer Absendung der Auftragsbestätigung Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern. Dasselbe gilt bei der Nichteinhaltung der obigen Zahlungsbedingungen. Diese beiden Fälle haben auch die Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge und berechtigen uns, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen sowie nach angemessener Zahlungsfrist vom Vertrag zurückzutreten oder unter Ablehnung der Lieferung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu fordern.
4.5. Aufträge, für die nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung gültigen Listenpreisen zuzüglich Umsatzsteuer und eventuell erhobener Zuschläge berechnet. Ändern sich zwischen der Abgabe des Angebots und der Anzeige der Versandbereitschaft des Liefergegenstandes die den Angebotspreisen zugrunde liegenden Kostenfaktoren (z.B. Tariflöhne und sonstige Kosten), sind wir berechtigt eine Anpassung der vereinbarten Preise vornehmen.
4.6. Bei Nichteinhalten der Zahlungsfristen gemäß Ziff. 4.2. sowie bei Nichterfüllung der sich aus unserem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen, ferner bei Einstellung der Zahlungen oder bei Eröffnung des gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Bestellers, kommt dieser nach vorausgegangener Mahnung in Verzug. Die dann noch bestehende Restschuld wird zur sofortigen Zahlung fällig, auch soweit noch Schecks, Wechsel oder Zahlungsanweisungen mit späteren Fälligkeitsdaten laufen. Bei nicht fristgerechter Bezahlung sind wir berechtigt, ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe der jeweiligen Kontokorrentzinsen unserer Hausbank zu berechnen, ebenso bei einer Stundung der Zahlung, unbeschadet unserer weiteren Rechte auf Rücktritt oder Schadensersatz.
4.7. Bezahlt der Besteller die gemäß Ziff. 4.6. fällige Restschuld nicht sofort, sind wir berechtigt, von ihm die Herausgabe des Liefergegenstandes zu verlangen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Besteller nicht zu. Alle durch die Rückgabe des Liefergegenstandes an uns entstehenden Kosten trägt der Besteller. Wir sind berechtigt, unbeschadet der Zahlungsverpflichtungen des Bestellers, den wieder in Besitz genommenen Liefergegenstand einschließlich Zubehör durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu verwerten. Die Aufrechnung mit behaupteten Gegenforderungen gegenüber unseren Ansprüchen wird ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung wird von uns nicht bestritten oder ist durch rechtskräftiges Urteil eines Gerichts der Bundesrepublik Deutschland festgestellt. Behauptete Gegenansprüche des Bestellers sind in einem gesonderten Verfahren geltend zu machen. Mängelrügen, Transportschäden, Lieferverzögerungen durch unverschuldete lange Transportlaufzeiten berechtigen in keinem Falle zu einem Zahlungsaufschub.
5. Eigentumsvorbehalt5.1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem jeweiligen Besteller zustehen. Dies gilt auch für künftige und bedingte Forderungen.
5.2. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für uns als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Die bearbeitete und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne von Ziff. 5.1.
5.3. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Besteller oder einen Dritten, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so überträgt der Besteller uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentums- bzw. Anwartschaftsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne von Ziff. 5.1.
5.4. Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, weiterveräußern, vorausgesetzt, dass er sich das Eigentum vorbehält und die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß Ziff. 5.5. und Ziff.5.6. auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Besteller nicht berechtigt. Als Weiterveräußerung gilt auch die Verwendung der Vorbehaltsware zur Erfüllung von Werk- und Werklieferungsverträgen.
5.5. Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Die Abtretung wird von uns angenommen. Sie dienen in demselben Umfange zur Sicherung, wie die Vorbehaltsware im Sinne von Ziff. 1.
5.6. Wird die Vorbehaltsware von dem Besteller zusammen mit anderen Waren weiterveräußert, so wird uns die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren abgetreten. Bei der Weiterveräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gemäß Ziff. 5.3. haben, wird uns ein unserem Miteigentumsanteil entsprechender Teil der Forderung abgetreten. Die Abtretung wird von uns angenommen.
5.7. Der Besteller ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen, es sei denn, wir widerrufen die Einziehungsermächtigung, so bei wesentlicher Vermögensverschlechterung oder Zahlungsverzug des Bestellers. Auf unser Verlangen ist der Besteller verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten - sofern er das nicht selbst tut - und uns die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu übergeben. Zur Abtretung der Forderungen ist der Besteller in keinem Fall befugt; dies gilt auch für alle Arten von Factoring-Geschäften, die dem Besteller auch nicht aufgrund unserer Einziehungsermächtigung gestattet sind.
5.8. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigungen durch Dritte muss uns der Besteller unverzüglich benachrichtigen.
5.9. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet. Die Deckungssumme liegt bei 110 % der Saldoforderung. Der Wert der bestehenden Sicherheiten wird aus den Nettoeinkaufspreisen des Bestellers abzüglich eines Sicherheitsabschlags von 30 % ermittelt.
6. Gewährleistung, Schadensersatz6.1. Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers und etwa von uns zu leistender Schadensersatz richten sich ausschließlich nach den nachfolgenden Bestimmungen.
6.2. Die Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind bei mangelhafter Leistung auf Nacherfüllung oder auf unseren Wunsch auf Ersatzlieferung beschränkt. Sind wir zur Nacherfüllung nicht in der Lage, erfolgt eine Nacherfüllung nicht innerhalb angemessener Frist oder aber können wir nicht eine ordnungsgemäße Ersatzlieferung leisten, so ist der Besteller berechtigt, die vereinbarte Vergütung entsprechend herabzusetzen oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. In jedem Fall ist uns die Möglichkeit zu geben, den behaupteten Mangel selbst zu begutachten oder begutachten zu lassen.
6.3. Nimmt der Besteller ohne unsere Zustimmung Nacherfüllungs- oder Nachbesserungsmaßnahmen vor, hat dies den Verlust aller Mängelansprüche gegen uns zur Folge, es sei denn, der Besteller weist nach, dass seine Maßnahmen nicht zu dem nun gerügten Mangel führten.
6.4. Der Besteller ist bei Vorliegen von Mängeln zur Zurückbehaltung gegenüber unserer Forderung nur insoweit berechtigt, als unsere Forderung nicht das Dreifache der voraussichtlich für die Nacherfüllung anfallenden Kosten überschreitet. Bis zur Zahlung dieses fälligen Betrages sind wir berechtigt, die Nacherfüllung zu verweigern.
6.5. Der Besteller hat nach Erhalt der Ware diese unverzüglich auf Mängel zu prüfen und uns Mängel innerhalb 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen.
6.6. Schadensersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, dies betrifft auch etwaige Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug, vorvertraglichem Verschulden, positiver Vertragsverletzung, schuldhafter Verletzung der Nacherfüllungspflicht und Schadensersatz für unerlaubte Handlungen sind ausgeschlossen, es sei denn, wir, einer unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen hätten vorsätzlich oder grob fahrlässig den Schaden herbeigeführt. Ein Schadensersatzanspruch aus von uns zugesicherten Eigenschaften ist auf den Mangelschaden beschränkt, es sei denn, wir haben ausdrücklich die Haftung für Mangelfolgeschäden zugesichert.
6.7. Im Falle eines von uns zu leistenden Schadensersatzes ist dieser Schadensersatz der Höhe nach auf den Schaden begrenzt, der für uns bei Vertragsabschluss voraussehbar war.
6.7. Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den Haftungsbeschränkungen unberührt. Der Einwand eines Mitverschuldens steht dem Verwender der AGB offen.
7. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht7.1. Erfüllungsort für alle aus den mit uns getroffenen Vereinbarungen entstehenden Verbindlichkeiten ist an unserem Firmensitz.
7.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit unseren Lieferungen oder Leistungen, auch für etwaige Streitigkeiten über vorvertragliche Pflichten oder das Zustandekommen eines Vertrages und für Streitigkeiten aus unerlaubten Handlungen, ist das für den Ort unseres Firmensitzes örtlich und sachlich zuständige Gericht, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Es bleibt uns unbenommen, einen Rechtsstreit nach unserer Wahl auch bei dem Gericht zu führen, an dem der Besteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
7.3. Für unsere Leistungen und Lieferungen sowie für sämtliche in diesem Zusammenhang entstehenden Streitigkeiten gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
7.4. Bei Abfassung eines Textes in deutscher und ausländischer Sprache ist ausschließlich der deutsche Text verbindlich.
8. Allgemeine Bestimmungen8.1. Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen von Eigenschaften oder andere Zusicherungen und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns in Textform bestätigt werden.
8.2. Wir sind berechtigt, im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung oder auch von Dritten erhaltene Daten über den Besteller unter Beachtung der jeweils aktuell geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften zu verarbeiten und zu speichern.
8.3. Die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer oder mehrerer Klauseln dieser AGB sowie weiterer eventuell getroffener Vereinbarungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Vielmehr bleibt in diesem Fall der Vertrag im Übrigen wirksam. In diesem Fall ist die unwirksame, teilunwirksame oder nichtig gewordene Klausel so auszulegen bzw. durch eine Klausel zu ersetzen, die dem mit der ursprünglichen Klausel beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am Nächsten kommt.